ErwGr. 7

REG_2022_1923 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Ascorbinsäure (E 300), Natriumascorbat (E 301) und Calciumascorbat (E 302) bei Thunfisch

Nach Untersuchungen im Zusammenhang mit Lebensmittelbetrug gemäß der Verordnung (EG) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) melden die zuständigen Behörden regelmäßig Fälle, bei denen in Thunfisch-Loins, die als frischer Thunfisch verkauft werden, die Lebensmittelzusatzstoffe in Mengen festgestellt werden, die über das Maß hinausgehen, das von diesen zuständigen Behörden als zum Erreichen der typischen antioxidativen Wirkung bei frischem Thunfisch als notwendig erachtet wird. Die zuständigen Behörden vermuten daher, dass die Lebensmittelzusatzstoffe auf Thunfisch zum Eindosen verwendet werden, um seine Farbe wiederherzustellen und ihn als frisch in Verkehr zu bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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