ErwGr. 8

REG_2022_1923 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Ascorbinsäure (E 300), Natriumascorbat (E 301) und Calciumascorbat (E 302) bei Thunfisch

Da es in die Zuständigkeit der nationalen zuständigen Behörden fällt, festzustellen, dass das Quantum-satis-Prinzip nicht eingehalten wurde, und da dies schwierig sein kann, haben die Mitgliedstaaten und insbesondere Spanien die Kommission ersucht, einen angemessenen Höchstgehalt für die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe als Antioxidationsmittel bei aufgetautem Thunfisch festzulegen, der als frischer (unverarbeiteter) oder marinierter (verarbeiteter) Thunfisch verkauft wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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