ErwGr. 11

REG_2022_1923 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Ascorbinsäure (E 300), Natriumascorbat (E 301) und Calciumascorbat (E 302) bei Thunfisch

Die Kommission wurde auf die von der Fischindustrie durchgeführten Studien und die Stellungnahme einer zuständigen Behörde aufmerksam gemacht, die zu dem Schluss kamen, dass die Verwendung von 900 mg/kg der Lebensmittelzusatzstoffe erforderlich ist, um die Oxidation von Thunfisch-Loins, die zehn Tage lang auf einer Temperatur von unter 4 °C gehalten werden, unter Kontrolle zu halten. Angesichts der verfügbaren Informationen und insbesondere der Tatsache, dass die amtlichen Kontrollen durch einige andere zuständige Behörden gezeigt haben, dass mit einer Behandlung mit 300 mg/kg bei aufgetautem Thunfisch eine Haltbarkeitsdauer von zehn Tagen ohne Änderung der ursprünglichen Farbe erreicht werden kann, erscheint der Gehalt von 300 mg/kg ausreichend, um die gewünschte antioxidative Wirkung zu erzielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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