ErwGr. 10

REG_2022_1923 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Ascorbinsäure (E 300), Natriumascorbat (E 301) und Calciumascorbat (E 302) bei Thunfisch

Die Höchstmenge sollte es ermöglichen, die derzeitigen Mengen im Rahmen der rechtmäßigen Verwendung gemäß der guten Herstellungspraxis beizubehalten. Auf der Grundlage der Informationen, die die Industrie der Behörde im Hinblick auf die Neubewertung der Sicherheit der Lebensmittelzusatzstoffe übermittelt hat, wird ein Höchstgehalt von 300 mg/kg als angemessen erachtet. Dieser Wert ist die höchste von der Industrie gemeldete Verwendungsmenge, die im wissenschaftlichen Gutachten der Behörde angeführt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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