ErwGr. 15

REG_2022_2340 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Grüntee-Extrakte, die (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten

Die Behörde stellte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 außerdem fest, dass die Verabreichung von Grüntee-Extrakten unter Fastenbedingungen und als Bolus zu einer signifikanten Zunahme der Fläche unter der Plasmakonzentrations-Zeit-Kurve von (-)-Epigallocatechin-3-gallat im Vergleich zur Verabreichung über die Nahrung und in Teildosen führt und dass Fasten die Toxizität von Grüntee-Catechinen bei Versuchstieren nachweislich erhöht. Daher müssen die Verbraucher vor dem Konsum von Zubereitungen aus Grüntee-Extrakt in Lebensmitteln auf nüchternen Magen gewarnt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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