ErwGr. 8

REG_2022_2343 · zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Zuständigkeitsbereich der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates

In der Geschäftsordnung der IOTC sind Englisch und Französisch als deren Amtssprachen festgelegt. Damit die Betreiber ihre in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Tätigkeiten wirksam ausüben können, und um Hindernissen für die Kommunikation mit den zuständigen Hafenbehörden vorzubeugen, sollte die Umladeerklärung in einer der Amtssprachen der IOTC vorgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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