ErwGr. 21

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Die Bruttonährstoffbilanz ist einer der am häufigsten verwendeten Agrarumweltindikatoren. Sie ist in der gemeinsamen Methodik von Eurostat und der OECD als berechnete Differenz zwischen der Gesamtmenge des in ein landwirtschaftliches System eingebrachten Nährstoffeintrags und der Menge an Nährstoffaustrag, die aus diesem landwirtschaftlichen System entnommen wird, definiert. Die Bruttonährstoffbilanz haben zwar einen hohen Stellenwert, aber nicht alle Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) diese Daten freiwillig zur Verfügung. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, die Bruttonährstoffbilanz in diese Verordnung aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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