ErwGr. 24

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 sollten Gebietseinheiten im Einklang mit der Nomenklatur der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)-Klassifikation definiert werden. Zur Begrenzung des Aufwands für die Mitgliedstaaten sollten die Anforderungen zu regionalen Daten nicht über die in früheren Unionsrechtsvorschriften vorgesehenen Anforderungen hinausgehen, sofern zwischenzeitlich keine neuen regionalen Ebenen eingeführt wurden. Deshalb sollte zugelassen werden, dass Deutschland die regionalen statistischen Daten lediglich für NUTS-1-Gebietseinheiten zur Verfügung stellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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