ErwGr. 23

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

Biozidprodukte sind ein wichtiges Betriebsmittel für die Landwirtschaft, beispielsweise mit Blick auf die Veterinärhygiene und Tierfutter. In Pflanzenschutzmitteln zugelassene Wirkstoffe werden häufig in Biozidprodukten verwendet. Bereits in der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 wurde festgestellt, dass Statistiken über Biozidprodukte für fundierte und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unentbehrlich sind. Da das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) noch im Gange ist und erst 35 % der Aufgaben abgeschlossen sind, ist es noch zu früh, Biozidprodukte in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung aufzunehmen. Sobald die Prüfung von Wirkstoffen für die Verwendung in Biozidprodukten abgeschlossen ist, sollte die Kommission eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der vorliegenden Verordnung auf diese Erzeugnisse in Erwägung ziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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