Art. 17 – Nationale Koordinatoren

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Jeder Mitgliedstaat benennt einen nationalen Koordinator für die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll. Um die Umsetzung dieser Verordnung voranzubringen, nimmt der nationale Koordinator folgende Aufgaben wahr:
a)Er fungiert als nationale Kontaktstelle für die Kommission für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung;
b)er fördert und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den nationalen zuständigen Partnerbehörden auf nationaler Ebene;
c)er koordiniert die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verknüpfung der nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll mit dem EU CSW-CERTEX und der Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 20 Absatz 4.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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