Zeile Spezifische Vorhabenskategorie Beihilfehöchstsatz
1 Folgende Vorhaben zur Umsetzung der Pflicht zur Anlandung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013: — Vorhaben zur Verbesserung der Größen- oder Artenselektivität von Fanggerät; — Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, Auktionshallen, Anlandestellen und Fischereischutzhäfen zur Erleichterung der Anlandung und Lagerung unerwünschter Fänge; — Vorhaben zur Vereinfachung der Vermarktung von angelandeten unerwünschten Fängen aus kommerziell genutzten Beständen im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 100 % 75 % 75 %
— Vorhaben zur Verbesserung der Größen- oder Artenselektivität von Fanggerät;
— Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, Auktionshallen, Anlandestellen und Fischereischutzhäfen zur Erleichterung der Anlandung und Lagerung unerwünschter Fänge;
— Vorhaben zur Vereinfachung der Vermarktung von angelandeten unerwünschten Fängen aus kommerziell genutzten Beständen im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
2 Vorhaben zur Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen 75 %
3 Vorhaben in Gebieten in äußerster Randlage 85 %
4 Vorhaben auf griechischen Inseln, die nach nationalem Recht als abgelegen eingestuft wurden, und auf den kroatischen Inseln Dugi Otok, Vis, Mljet und Lastovo 85 %
5 Vorhaben mit Bezug zur kleinen Küstenfischerei 100 %
6 Vorhaben, die alle folgenden Kriterien erfüllen: i) sie sind von kollektivem Interesse; ii) sie haben einen kollektiven Begünstigten; iii) sie weisen innovative Aspekte auf oder gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen 100 %
i)sie sind von kollektivem Interesse;
ii)sie haben einen kollektiven Begünstigten;
iii) sie weisen innovative Aspekte auf oder gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen
7 Vorhaben, die von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden durchgeführt werden 75 %
8 Vorhaben zur Förderung einer nachhaltigen Aquakultur 60 %
9 Vorhaben zur Unterstützung innovativer Erzeugnisse, Verfahren oder Ausrüstungen in der Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung auf der Grundlage von Artikel 15, Artikel 25, Artikel 28, Artikel 30, Artikel 32, Artikel 33 und Artikel 36. 75 %
10 Vorhaben, die von Zusammenschlüssen von Fischern oder anderen kollektiven Begünstigten durchgeführt werden 60 %
11 Finanzierungsinstrumente 100 %
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024
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