ErwGr. 33

REG_2022_2473 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Fischerei und Aquakultur sind Sektoren, in denen es keinen ausreichenden Anreiz für Einzelmaßnahmen gibt, obwohl das Ergebnis kombinierter Einzelmaßnahmen dem Gemeinwohl aller Nutzer dienen würde. Aus diesem Grund sollten Beihilfen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere und der Ökosysteme sowie Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fischereitätigkeiten, einschließlich der Sammlung von Abfällen aus dem Meer, gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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