ErwGr. 1

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Ein starker, offener und wettbewerbsorientierter Binnenmarkt stellt sicher, dass sowohl europäische als auch drittstaatliche Unternehmen miteinander in Leistungswettbewerb treten können. Die Union verfügt über ein ausgefeiltes und wirksames System der Beihilfenkontrolle, das darauf abzielt, für alle Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Binnenmarkt ausüben, faire Bedingungen zu gewährleisten. Dieses System der Beihilfenkontrolle verhindert, dass Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen gewähren, die den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt in ungerechtfertigter Weise verzerren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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