ErwGr. 3

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Diese Verordnung gilt für alle Wirtschaftszweige, einschließlich derer, die für die Union von strategischem Interesse sind, und für kritische Infrastrukturen, wie etwa jene, die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates genannt werden (3).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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