ErwGr. 44

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Aufgrund der Besonderheiten von mehrstufigen Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte die Kommission eine Vorprüfung anhand der einschlägigen Informationen einleiten, die in einer Meldung bei Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem Verfahren verfügbar sind. Um die Vollständigkeit der Informationen und die rasche Durchführung der Untersuchung zu gewährleisten, sollte zusammen mit dem endgültigen Angebot eine aktualisierte Meldung übermittelt werden. Die Kommission sollte außerdem das Recht haben, vor der Einreichung des endgültigen Angebots zusätzliche Informationen anzufordern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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