ErwGr. 58

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Anwendung dieser Verordnung wirksam mit der Kommission zusammenarbeiten. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit sollte die Kommission in der Lage sein, ein Verfahren für die Zusammenarbeit einzurichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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