ErwGr. 55

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Im Einklang mit den Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sollte die Bestimmung des aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers oder des Auftraggebers wirtschaftlich günstigsten Angebots anhand einer Bewertung auf der Grundlage des Preises oder der Kosten, mittels eines Kosten-Wirksamkeits-Ansatzes, wie der Lebenszykluskostenrechnung, erfolgen und kann das beste Preis-Leistungs-Verhältnis beinhalten, das auf der Grundlage von Kriterien — unter Einbeziehung qualitativer, umweltbezogener oder sozialer Aspekte — bewertet wird, die mit dem Auftragsgegenstand des betreffenden Auftrags in Verbindung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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