ErwGr. 2

REG_2022_384 · zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anpassung der Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte in die Union zulässig ist

Insbesondere wird in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 auf die Listen der Drittländer verwiesen, aus denen die Einfuhr bestimmter tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte in die Union und deren Durchfuhr durch die Union zulässig ist, insbesondere durch Querverweise auf die in anderen Rechtsakten der Kommission festgelegten Listen der Drittländer, aus denen die Einfuhr für den menschlichen Verzehr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Union und deren Durchfuhr durch die Union zulässig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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