ErwGr. 3

REG_2022_384 · zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anpassung der Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte in die Union zulässig ist

Nach einer umfassenden Überarbeitung der Rechtsvorschriften der Union über Tiergesundheit durch die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und über amtliche Kontrollen durch die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) wurde eine Reihe von Rechtsakten der Kommission mit Listen von Drittländern, aus denen eine Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr in die Union und deren Durchfuhr durch die Union zulässig ist und auf die in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 verwiesen wird, aufgehoben und ersetzt, insbesondere durch Rechtsakte, die gemäß den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 erlassen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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