ErwGr. 2

REG_2022_515 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Am 21. Dezember 2021 hat sich die Union mit dem Vereinigten Königreich auf die Festsetzung einer großen Zahl zulässiger Gesamtfangmengen (TACs) für 2022 für die in Anhang 35 des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich (2) (TCA) aufgeführten Bestände geeinigt. Das Ergebnis der Konsultationen wurde im schriftlichen Protokoll niedergelegt, das vom Rat am 21. Dezember 2021 gebilligt und am selben Tag vom Leiter der Delegation des Vereinigten Königreichs und vom Vertreter der Kommission im Namen der Union gemäß Artikel 498 Absatz 6 TCA und dem Beschluss (EU) 2021/1875 des Rates (3) unterzeichnet wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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