ErwGr. 5

REG_2022_515 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Diese Fangmöglichkeiten für 2022 werden langfristige ökologisch nachhaltige Fischereitätigkeiten ermöglichen, die mit dem Ziel verwaltet werden, wirtschaftliche, soziale und beschäftigungspolitische Vorteile zu erzielen und zur Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln beizutragen, einschließlich der Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Betreiber aus der Union, wenn Bestände gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bewirtschaftet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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