ErwGr. 3

REG_2022_515 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Das schriftliche Protokoll ist das Ergebnis von Konsultationen, die die Union mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 498 Absatz 2, Artikel 498 Absatz 4 Buchstaben a bis d und Artikel 498 Absatz 6 TCA, gemäß den Zielen und Grundsätzen nach den Artikeln 2, 3, 28 und 33 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4), gemäß den Artikeln 4 und 5 der Verordnungen (EU) 2019/472 (5) und (EU) 2018/973 (6) des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß dem Beschluss (EU) 2021/1875 geführt hat. Der Standpunkt der Union während der Konsultationen stützte sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) gemäß Artikel 494 Absatz 3 Buchstabe c TCA.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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