REG_2022_515 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Der ICES hat in seinen wissenschaftlichen Gutachten infolge der Bewertung anhand des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield — MSY) für bestimmte Bestände Nullfänge empfohlen. Würden die TACs für diese Bestände gemäß solchen wissenschaftlichen Gutachten festgesetzt, so würde die Pflicht zur Anlandung aller Fänge, einschließlich der Beifänge aus diesen Beständen, in den Gewässern sowohl der Union als auch des Vereinigten Königreichs in gemischten Fischereien zum Phänomen der limitierenden Arten (sogenannte „choke species“) führen. Um das richtige Gleichgewicht zu finden zwischen der Fortsetzung dieser gemischten Fischereien, die angesichts der möglichen schweren sozioökonomischen Auswirkungen einer vollständigen Einstellung dieser Fischereien erforderlich ist, und der Notwendigkeit, einen guten biologischen Zustand für diese Bestände zu erreichen, haben sich die EU und das Vereinigte Königreich unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, alle Bestände in einer gemischten Fischerei gleichzeitig auf MSY-Niveau zu befischen, darauf verständigt, dass spezifische Beifang-TACs für diese Bestände festgesetzt werden sollten. Die Höhe dieser TACs sollte so festgesetzt werden, dass die fischereiliche Sterblichkeit für diese Bestände verringert wird und Anreize für Verbesserungen bei Selektivität und Fangvermeidung geschaffen werden. Die Höhe der Fangmöglichkeiten für diese Bestände sollte gemäß dem schriftlichen Protokoll festgesetzt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber in der Union zu gewährleisten und gleichzeitig für eine deutliche Erholung der Biomasse dieser Bestände zu sorgen.
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