ErwGr. 13

REG_2022_585 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Damit die Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommene Beträge im Rahmen der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 weiterhin nutzen können, ist es erforderlich, den Förderzeitraum dieser Fonds um ein Jahr zu verlängern und das jeweilige Datum für die Durchführung, die Berichterstattung, die Evaluierung und den Abschluss der Programme sowie das jeweilige Datum für die Aufhebung der Mittelbindungen entsprechend anzupassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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