ErwGr. 23

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für den Erlass detaillierter Bestimmungen über die Anwendung von Regelungen der angemessenen Nutzung und über die Methode zur Bewertung der Frage, ob die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen langfristig tragfähig ist, sowie über den von den Roaminganbietern zum Zweck dieser Bewertung zu stellenden Antrag übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) ausgeübt werden. Bis zum Erlass dieser Durchführungsmaßnahmen sollte die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 der Kommission (15) weiterhin gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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