Ein Roamingkunde kann sich an nicht-terrestrische öffentliche Mobilfunknetze anschließen, z. B. an Bord von Schiffen (MCV-Dienste) im Sinne des Beschlusses 2010/166/EU der Kommission (17) oder an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) im Sinne der Entscheidung 2008/294/EG der Kommission (18), die über andere Arten von Funknetzen als terrestrische Netze mittels spezieller an Bord installierter Geräte bereitgestellt werden. Diese Dienste sind häufig in internationalen Gewässern oder an Bord von Flugzeugen zugänglich. Die Entgelte, die den Roamingkunden entstehen, wenn sie sich bewusst oder versehentlich mit nicht-terrestrischen Netzen verbinden, sind deutlich höher als die für regulierte Roamingdienste geltenden Tarife. Roamingkunden sind daran gewöhnt, vom Roaming zu Inlandspreisen zu profitieren und Roamingdienste zu Inlandspreisen zu nutzen. Da es keine einheitliche Strategie mit Blick auf Transparenz- und Schutzvorkehrungen für Verbindungen zu nicht-terrestrischen Netzen gibt, besteht für Roamingkunden ein erhöhtes Risiko, dass sie einen Rechnungsschock erleiden. Daher sollten zusätzliche Transparenz- und Schutzvorkehrungen eingeführt werden, die für Verbindungen zu nicht-terrestrischen Netzen — etwa auf Schiffen und in Flugzeugen — gelten.
Die Roaminganbieter sollten geeignete Schritte unternehmen, um diese Transparenz- und Schutzvorkehrungen anzuwenden. Zu diesen Schritten könnten Maßnahmen für den Netzbetrieb, finanzielle Obergrenzen, ein Opt-out-Mechanismus oder andere entsprechende Maßnahmen gehören. Sie sollten insbesondere Maßnahmen umfassen, mit denen sichergestellt wird, dass ausreichende Informationen in klarer und verständlicher Weise bereitgestellt werden, damit die Roamingkunden in die Lage versetzt werden, derartige Fälle von unbeabsichtigtem Roaming aktiv zu verhindern. Roaminganbieter, die einen Opt-out-Mechanismus anbieten, sollten die Roamingkunden über die Beschränkungen des sofortigen Opt-ins oder der Reaktivierung des Dienstes informieren, beispielsweise über das Risiko, dass sie ohne ihren Anschluss an das Netz nicht in der Lage sein werden, den Anschluss an ein nicht-terrestrisches Netz zu reaktivieren. Die Roaminganbieter sollten ihre Roamingkunden über die Möglichkeit informieren, das Roaming auf ihrem Endgerät manuell und sofort entweder über die Einstellungen oder durch Aktivierung des Flugmodus auszuschalten. Bei der Planung und dem Betrieb ihrer Netze sollten die Roaminganbieter so weit wie möglich bestrebt sein, Verbindungen zu terrestrischen Netzen Vorrang einzuräumen, um das Risiko unbeabsichtigter Verbindungen mit nicht-terrestrischen Netzen so gering wie möglich zu halten. Um ein hohes Schutzniveau für Roamingkunden beim Anschluss an nicht-terrestrische öffentliche Mobilfunknetze zu gewährleisten, sollten die Anbieter von Mobilfunkdiensten ihre Roamingkunden kostenlos per Textnachricht über etwaige zusätzliche Entgelte informieren, wenn sie sich mit einem solchen Netz verbinden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.