REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union
Kunden, die in Grenzregionen wohnen, sollten nicht unnötig hohe Rechnungen aufgrund von unbeabsichtigtem Roaming erhalten. Die Roaminganbieter sollten deshalb alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Risiko des unbeabsichtigten Roamings so weit wie möglich gering zu halten und die Kunden davor zu bewahren, dass ihnen Roamingentgelte berechnet werden, während sie sich in ihrem Heimatmitgliedstaat befinden. Derartige Schritte sollten finanzielle Obergrenzen, Mechanismen zur Deaktivierung des Roamings in Netzen außerhalb der Union — soweit dies technisch möglich ist — oder andere entsprechende Maßnahmen umfassen. Die Schritte sollten insbesondere geeignete Maßnahmen für die klare und verständliche Bereitstellung von Informationen umfassen, damit die Kunden in die Lage versetzt werden, derartige Fälle von unbeabsichtigtem Roaming aktiv zu verhindern. Die nationalen Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden, die für den Schutz und die Förderung der Interessen von Kunden, die sich für gewöhnlich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, zuständig sind, sollten auf Fälle achten, in denen Kunden von dem Problem betroffen sind, dass sie Roamingentgelte bezahlen, obwohl sie sich in ihrem Heimatmitgliedstaat befinden; ferner sollten sie geeignete Schritte zur Lösung des Problems unternehmen.
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