ErwGr. 61

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Übertragen die Mitgliedstaaten anderen zuständigen Behörden als den nationalen Regulierungsbehörden einige der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der Endnutzer, etwa in Bezug auf die Informationsanforderungen bei Endkundenverträgen, die Transparenz oder die Vertragsbeendigung, so erstreckt sich die Zuständigkeit der für diese Aufgaben zuständigen Behörden auf alle Teile des Endkundenvertrags, einschließlich der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Roaming. Unbeschadet der Zuweisung von Aufgaben gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 sollten die mit der Wahrnehmung von Aufgaben gemäß dieser Richtlinie betrauten nationalen Regulierungsbehörden und etwaigen anderen zuständigen Behörden die notwendigen Befugnisse erhalten, um die Einhaltung dieser Verordnung in ihrem Gebiet zu beobachten, zu überwachen und durchzusetzen. Außerdem sollten sie die Entwicklung der Preise beobachten, die den Roamingkunden in der Union für Sprachtelefon-, SMS- und Datendienste berechnet werden, gegebenenfalls einschließlich der besonderen Kosten der abgehenden und eingehenden Roaminganrufe in Gebieten in äußerster Randlage der Union und der Notwendigkeit, zu gewährleisten, dass diese Kosten auf dem Vorleistungsmarkt hinreichend gedeckt werden können und dass die Steuerung des Mobilfunkverkehrs nicht zur Einschränkung der Auswahl zum Nachteil der Kunden eingesetzt wird. Sie sollten gewährleisten, dass den Interessierten aktuelle Informationen über die Anwendung dieser Verordnung zur Verfügung gestellt werden, und die Ergebnisse ihrer Beobachtungstätigkeit veröffentlichen. Die Informationen sollten für Geschäftskunden, Kunden mit einem Vertrag mit nachträglicher Abrechnung oder Kunden mit vorausbezahlter Guthabenkarte getrennt bereitgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 61 REG_2022_612 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 61 REG_2022_612 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.