ErwGr. 15

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

In der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems wird auch die Notwendigkeit einer integrierten Energieinfrastrukturplanung betont, die alle Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren umfasst. Als Ausgangspunkt dieser Systemintegration sind die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und die Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes zu sehen, der politische Bereiche und die einzelnen Sektoren miteinander verknüpft. Ein weiteres Thema ist die Dekarbonisierung von Sektoren, in denen dies nur schwer zu erreichen ist, wie etwa Teile der Industrie oder bestimmte Verkehrsträger, bei denen eine direkte Elektrifizierung derzeit technisch oder wirtschaftlich schwierig ist. Diese Investitionen umfassen auch die Bereiche Wasserstoff und Elektrolyseure, die sich auf dem Weg zur gewerblichen und großmaßstäblichen Anwendung befinden. In der Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (im Folgenden „Wasserstoffstrategie“) wird der Wasserstofferzeugung aus erneuerbarem Strom Priorität eingeräumt, da sie die sauberste Lösung darstellt und am besten mit dem Unionsziel der Klimaneutralität zu vereinbaren ist. In einer Übergangsphase sind jedoch auch andere Formen von CO2-armem Wasserstoff erforderlich, um die bereits vorhandene Wasserstoffproduktion noch schneller zu dekarbonisieren — wobei der Schwerpunkt auf einer Palette unterschiedlicher sauberer Technologien liegen sollte — und möglichst rasch Skaleneffekte zu erzielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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