ErwGr. 13

REG_2022_991 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation

Die Union und die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung restriktive Maßnahmen gegenüber ausländischen Direktinvestitionen beschließen. Zu diesem Zweck wird mit der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union geschaffen. Ausländische Direktinvestitionen in neue Technologien verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit und die öffentliche Ordnung haben können, insbesondere wenn solche Technologien von zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Aufgrund der Beteiligung Europols bei der Überwachung neu entstehender Technologien und ihrer Beteiligung an der Entwicklung neuer Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien für Strafverfolgungszwecke, insbesondere mithilfe ihres Innovationslabors und des EU-Innovationszentrums für innere Sicherheit, verfügt Europol über umfassende Kenntnisse über die Möglichkeiten, die diese Technologien bieten, sowie über die mit ihrer Nutzung verbundenen Risiken. Europol sollte daher die Möglichkeit haben, die Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union und sicherheitsrelevanter Risiken zu unterstützen, die Technologien bereitstellende Unternehmen betreffen, darunter Software, die von Europol zur Verhütung und Untersuchung von Straftaten genutzt werden, die mit den Zielen von Europol in Verbindung stehen oder kritische Technologien, die dem Terrorismus Vorschub leisten könnten. In diesem Zusammenhang sollte mit dem Fachwissen von Europol die Überwachung der ausländischen Direktinvestitionen und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken unterstützt werden. Insbesondere sollte berücksichtigt werden, ob ein ausländischer Investor bereits in sicherheitsrelevante Tätigkeiten oder solche die die öffentliche Ordnung betreffen involviert war, ob ein ernstes Risiko besteht, dass der ausländische Investor illegale oder kriminelle Aktivitäten ausübt, und ob der ausländische Investor unmittelbar oder mittelbar von der Regierung eines Drittstaats kontrolliert wird, auch im Wege von Subventionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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