ErwGr. 13

REG_2023_1113 · über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Gemäß der überarbeiteten Strategie der Union gegen die Terrorismusfinanzierung vom 17. Juli 2008 (im Folgenden „überarbeitete Strategie“) sind weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, um die Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu kontrollieren, wie mutmaßliche Terroristen ihre eigenen finanziellen Mittel nutzen. In der Strategie wird anerkannt, dass sich die FATF ständig um die Verbesserung ihrer Empfehlungen bemüht und sich dafür einsetzt, dass ihre Umsetzung auf einer gemeinsamen Basis erfolgt. In der überarbeiteten Strategie heißt es, dass die Umsetzung der überarbeiteten FATF-Empfehlungen durch alle FATF-Mitglieder und Mitglieder FATF-ähnlicher regionaler Gremien regelmäßig beurteilt wird und daher ein gemeinsamer Ansatz für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wichtig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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