REG_2023_1113 · über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849
Der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen des Originators sollte sicherstellen, dass bei Kryptowertetransfers folgende Informationen übermittelt werden: der Name des Originators, die Distributed-Ledger-Adresse des Originators, sofern ein Kryptowertetransfer in einem Netz registriert ist, das DLT oder eine vergleichbare Technologie nutzt, die Kontonummer des Kryptowertekontos des Originators, sofern ein solches Konto vorhanden ist und für die Abwicklung der Transaktion verwendet wird, sowie die Anschrift des Originators, einschließlich der Angabe des Landes, der Nummer eines amtlichen persönlichen Dokuments des Originators und der Kundennummer oder des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Originators, sowie die aktuelle LEI des Originators oder, in Ermangelung dessen, eine verfügbare gleichwertige amtliche Kennung des Originators, sofern das erforderliche Feld im entsprechenden Format der Nachricht vorhanden ist und der Originator sie seinem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt hat. Die Informationen sollten vor dem Kryptowertetransfer, zeitgleich damit oder parallel dazu auf sichere Weise übermittelt werden.
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