ErwGr. 17

REG_2023_1322 · über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

Zur Verbesserung der Vorbereitung der Union ist ein ganzheitliches Bild der möglichen zukünftigen Entwicklungen des Drogenphänomens erforderlich. Um sich selbst vorzubereiten und politische Entscheidungsträger besser für solche künftigen Entwicklungen zu rüsten, sollte die Agentur regelmäßige Vorausschauen durchführen, bei denen Megatrends berücksichtigt werden, d. h. langfristige treibende Kräfte, die derzeit beobachtet werden können und höchstwahrscheinlich erheblichen Einfluss auf die Zukunft haben werden, mit dem Ziel, neue Herausforderungen und Möglichkeiten zur Reaktion auf Drogenprobleme zu ermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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