ErwGr. 18

REG_2023_1322 · über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

Das Drogenphänomen weist zunehmend eine technologiegestützte Facette auf, wie während der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, als mehr und mehr neue Technologien eingesetzt wurden, um den Drogenvertrieb zu erleichtern. Schätzungen zufolge haben etwa zwei Drittel der Angebote auf den Darknet-Märkten einen Bezug zu Drogen. Der Drogenhandel nutzt verschiedene Plattformen, darunter soziale Netzwerke und mobile Anwendungen. Diese Entwicklung spiegelt sich in den Reaktionen auf das Drogenphänomen wider, wobei verstärkt Internetkommunikation und Online-Maßnahmen, einschließlich mobiler Anwendungen und elektronischer Gesundheitsmaßnahmen, genutzt werden. Die Agentur sollte zusammen mit anderen einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und unter Vermeidung von Doppelarbeit diese Entwicklungen im Rahmen ihres ganzheitlichen Ansatzes zur Bekämpfung des Drogenphänomens überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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