ErwGr. 2

REG_2023_1322 · über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

Die EMCDDA wurde errichtet, um der Union, den Mitgliedstaaten und teilnehmenden Drittländern sachliche, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen über Drogen, Drogensucht und ihre Folgen auf europäischer Ebene zur Verfügung zu stellen, um ihnen zu helfen, einen umfassenden Überblick über diese Informationen zum Zweck der politische Entscheidungsfindung und richtungsgebender Initiativen zur Drogenbekämpfung an die Hand zu geben und diesen Initiativen somit bei der Festlegung von Maßnahmen und Aktionen zur Bewältigung des Drogenphänomens in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen einen Mehrwert zu geben. Durch die Einrichtung und die Tätigkeit der EMCDDA wurde die Verfügbarkeit von Informationen über Drogen, Drogensucht und ihre Folgen in der Union und international deutlich verbessert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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