ErwGr. 6

REG_2023_1324 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern für 2023 und für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2023 und 2024

Die Codes für mehrere Bedingungen in Bezug auf die norwegischen Quoten im Rahmen der TACs gemäß Anhang IA Teil B der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festlegung, in welchen Gebieten Norwegen die ihm zur Verfügung stehenden Mengen befischen darf, fehlen oder sind falsch. Anhang IA der genannten Verordnung sollte daher geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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