Art. 20 – Rechtswirkung elektronischer Dokumente

REG_2023_1543 · über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren

Dokumenten, die im Rahmen der elektronischen Kommunikation übermittelt werden, darf die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren nach dieser Verordnung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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