ErwGr. 28

REG_2023_1543 · über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren

Anbieter von Internetinfrastrukturdiensten im Zusammenhang mit der Zuweisung von Namen und Nummern wie Domänennamen-Register und -Registrierungsstellen sowie Datenschutz- und Proxy-Diensteanbieter oder regionale Internetregister für IP-Adressen sind besonders wichtig, wenn es um die Ermittlung von Akteuren geht, die für bösartige oder kompromittierte Websites verantwortlich sind. Diese Anbieter besitzen Daten, die die Identifizierung einer Person oder eines Rechtsträgers hinter einer für kriminelle Aktivitäten verwendeten Website oder des Opfers einer kriminellen Aktivität ermöglichen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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