ErwGr. 9

REG_2023_1782 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips

Das Arbeitsprogramm sollte die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlich finanzierter Infrastruktur wie etwa Pilot- und Testanlagen und den Kompetenzzentren umfassen, die Offenheit für ein breites Spektrum von Nutzern sicherstellen und großen Unternehmen auf transparente und diskriminierungsfreie Weise zu Marktbedingungen oder auf Kostenbasis zuzüglich einer angemessenen Marge Zugang einräumen, während es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und akademische Einrichtungen einen bevorzugten Zugang oder Preisnachlässe geben sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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