Art. 15 – Jährliche Aufzuchtmanagementpläne

REG_2023_2053 · zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1627

(1)Jeder Mitgliedstaat mit einer Quote für Roten Thun erstellt einen jährlichen Aufzuchtmanagementplan.
(2)Im jährlichen Aufzuchtmanagementplan sorgt jeder Mitgliedstaat dafür, dass die Gesamteinsatzkapazität und die Gesamtaufzuchtkapazität der geschätzten, für die Aufzucht verfügbaren Menge an Rotem Thun entsprechen.
(3)Die Mitgliedstaaten begrenzen ihre Aufzuchtkapazität für Thun auf die Gesamtaufzuchtkapazität, die im Jahr 2018 im ICCAT-Register der für die Aufzucht von Rotem Thun zugelassenen Farmen eingetragen oder zugelassen und der ICCAT gemeldet wurde.
(4)Die Höchstmenge wild gefangenen Roten Thuns, der neu in die Thunfischfarmen eines Mitgliedstaats eingesetzt werden darf, wird auf die Einsatzmengen begrenzt, die die Farmen dieses Mitgliedstaats in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 im ICCAT-Register der für die Aufzucht von Roten Thun zugelassenen Farmen eintragen ließen.
(5)Muss ein Mitgliedstaat die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der in einer oder mehreren seiner Thunfischfarmen eingesetzt werden soll, erhöhen, so muss diese Erhöhung den diesem Mitgliedstaat zugeteilten Fangmöglichkeiten und den Einfuhren von lebendem Roten Thun aus einem anderen Mitgliedstaat oder einer anderen Vertragspartei entsprechen.
(6)Die für die Thunfischfarmen zuständigen Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die vom SCRS beauftragten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Versuchen zur Ermittlung der Wachstumsraten während der Mast Zugang zu den Farmen haben und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden.
(7)Die Mitgliedstaaten legen der Kommission gegebenenfalls bis zum 15. Mai jedes Jahres überarbeitete Bewirtschaftungspläne vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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