ErwGr. 6

REG_2023_2086 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von gepuffertem Essig als Konservierungsstoff und Säureregulator

In Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle Zusatzstoffgruppen festgelegt. In Teil C Gruppe I sind Lebensmittelzusatzstoffe außer Farbstoffen und Süßungsmitteln aufgeführt, für die keine numerische akzeptierbare Tagesdosis festgelegt werden muss und die nach dem Quantum-satis-Prinzip im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h der genannten Verordnung für die Verwendung in vielen Lebensmitteln zugelassen sind. Das Ergebnis der Bewertung der Sicherheit von gepuffertem Essig ermöglicht seine Aufnahme in Anhang II Teil C Gruppe I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024

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