ErwGr. 7

REG_2023_2086 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von gepuffertem Essig als Konservierungsstoff und Säureregulator

Gepufferter Essig ist ein flüssiges oder getrocknetes Erzeugnis, das hergestellt wird durch Zugabe von Natrium-/Kaliumhydroxid (E 524-525) und Natrium-/Kaliumcarbonat (E 500-501) zu Essig; es entspricht der Europäischen Norm EN 13188:2000 und wird durch doppelte Fermentation (alkoholische Gärung und Essiggärung) ausschließlich aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ausgenommen Holz/Cellulose) gewonnen. Gepufferter Essig soll als Alternative zu anderen zugelassenen Konservierungsstoffen oder Säureregulatoren, insbesondere zu Essigsäure und ihren Salzen (E 260-263) verwendet werden. Die Pufferung erhöht den pH-Wert und ermöglicht die Verwendung als Konservierungsstoff oder Säureregulator in vielen Lebensmittelkategorien, ohne dass dadurch die Lebensmittelqualität beeinträchtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024

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