Art. 109 – Fischereiaufzeichnungen

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens 16. Februar 2012 in elektronischem Format eine Liste der Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, die laut Fangaufzeichnungen im Jahr 2008 in dem Gebiet gemäß Artikel 107 und im GSA 7 gemäß Anhang I gefischt haben. Diese Liste enthält die Namen der Fischereifahrzeuge, ihre CFR-Nummer, den Zeitraum, in dem sie in dem Gebiet gemäß Artikel 107 fischen durften, und die Anzahl Tage, die jedes Fischereifahrzeug im Jahr 2008 im GSA 7 und insbesondere im Gebiet gemäß Artikel 107 verbracht hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 109 REG_2023_2124 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 109 REG_2023_2124 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.