ErwGr. 15

REG_2023_2131 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen

In Anbetracht des Umstands, dass nach den Rechtstraditionen und Rechtssystemen einiger Mitgliedstaaten eine Justizbehörde Ermittlungen nicht überwacht und erst in einem späteren Stadium des Verfahrens einbezogen wird, sollten durch diese Verordnung zuständige nationale Behörden nicht daran gehindert werden, ihren nationalen Mitgliedern in einem früheren Stadium gemäß ihrem nationalen Recht Informationen zu Terrorismusermittlungen zur bereitzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.10.2023

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