ErwGr. 16

REG_2023_2131 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen

Um die Richtigkeit der Daten im Europäischen Justiziellen Terrorismusregister zu gewährleisten, Verbindungen zwischen Fällen frühzeitig zu erkennen oder die Identität eines Verdächtigen bei einer Ermittlung so früh wie möglich festzustellen und die Einhaltung der Fristen sicherzustellen, sollten die zuständigen nationalen Behörden die Informationen, die sie bereitgestellt haben, aktualisieren. Diese Aktualisierungen sollten neue Informationen über die Person, gegen die ermittelt wird, richterliche Entscheidungen wie Untersuchungshaft, Eröffnung von Gerichtsverfahren, Freisprüche und rechtskräftige Entscheidungen über die Einstellung von Verfahren sowie Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit oder festgestellte Verbindungen zu anderen Gerichtsbarkeiten umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.10.2023

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