ErwGr. 25

REG_2023_2405 · zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative „ReFuelEU Aviation“)

Mit der vorliegenden Verordnung sollte sichergestellt werden, dass im Wettbewerb unter Luftfahrzeugbetreibern im Hinblick auf den Zugang zu SAF Chancengleichheit herrscht. Um jegliche Verzerrungen auf dem Luftverkehrsmarkt der Union zu vermeiden, sollten allen Flughäfen der Union gleiche Mindestanteile an SAF bereitgestellt werden. Wenngleich es dem Markt freisteht, größere Mengen an SAF bereitzustellen und zu verwenden, sollte mit dieser Verordnung sichergestellt werden, dass für alle Flughäfen der Union identische Vorgaben für die Mindestanteile von SAF gelten. Um für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen und dadurch die Marktentwicklung und den Einsatz der nachhaltigsten und innovativsten Flugkraftstofftechnologien mit Wachstumspotenzial im Hinblick auf den künftigen Bedarf zu fördern, sollten in dieser Verordnung Mindestanteile von SAF, einschließlich Mindestanteile synthetischer Flugkraftstoffe, festgelegt werden, die im Laufe der Zeit schrittweise angehoben werden. Die Festlegung von speziell für synthetische Flugkraftstoffe geltenden Mindestanteilen als Teil der Mindestanteile von SAF ist angesichts des erheblichen Dekarbonisierungspotenzials solcher Flugkraftstoffe und ihrer derzeitigen geschätzten Produktionskosten erforderlich. Synthetische Flugkraftstoffe, die aus Strom aus erneuerbaren Quellen und direkt aus der Luft gewonnenem Kohlenstoff erzeugt werden, können im Vergleich zu konventionellem Flugkraftstoff Emissionseinsparungen von bis zu 100 % erzielen. Auch haben sie erhebliche Vorteile im Vergleich zu anderen Arten von SAF im Hinblick auf die Ressourceneffizienz (insbesondere den Wasserbedarf) des Produktionsprozesses. Die Produktionskosten synthetischer Flugkraftstoffe werden derzeit jedoch auf das Drei- bis Sechsfache des Marktpreises für konventionelle Flugkraftstoffe geschätzt. Daher sollten in dieser Verordnung spezielle Mindestanteile für diese Technologie festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 25 REG_2023_2405 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 25 REG_2023_2405 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.