Art. 38 – Auszüge aus dem Unionsregister

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

(1)Das Amt stellt sicher, dass jede Person leicht in der Lage ist, einen amtlichen Auszug aus dem Unionsregister in einem maschinenlesbaren Format und kostenlos herunterzuladen, der den Nachweis für die Eintragung der geografischen Angabe und andere einschlägige Daten enthält, darunter den Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung oder einen anderen für die Inanspruchnahme der Priorität relevanten Zeitpunkt. Der amtliche Auszug kann als Echtheitsbescheinigung verwendet werden.
(2)Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Formats der Auszüge aus dem Unionsregister und deren Online-Darstellung. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 68 Absatz 2 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 REG_2023_2411 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 38 REG_2023_2411 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.