ErwGr. 47

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

Das Unionszeichen, die Angabe und die Abkürzung zur Identifizierung eingetragener geografischer Angaben und die Rechte der Union daran sollten sowohl in der Union als auch in Drittländern geschützt sein, damit sichergestellt ist, dass sie nur für authentische Erzeugnisse verwendet werden und die Verbraucher hinsichtlich der Eigenschaften der Erzeugnisse nicht irregeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

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