ErwGr. 52

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

Die Eigenerklärung sollte vom Erzeuger der für die Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikation zuständigen Behörde vorgelegt werden. Zum Nachweis der kontinuierlichen Einhaltung sollte diese Eigenerklärung alle drei Jahre vorgelegt werden. Die Erzeuger sollten eine aktualisierte Eigenerklärung unverzüglich einreichen müssen, wenn die Produktspezifikationen so geändert werden, dass sich diese Änderung auf das betreffende Erzeugnis auswirkt. Eine Überprüfung auf der Grundlage einer Eigenerklärung sollte Erzeuger nicht davon abhalten, durch Dritte überprüfen zu lassen, ob ihre Erzeugnisse die Produktspezifikationen einhalten. Diese Überprüfung durch Dritte sollte eine Eigenerklärung ergänzen, aber nicht ersetzen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 52 REG_2023_2411 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 52 REG_2023_2411 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.