ErwGr. 2

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

In ihrer Mitteilung „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa — Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal“ vom 14. Januar 2020 fasste die Kommission die Einführung eines Standards für ökologisch nachhaltige Anleihen ins Auge, um weitere Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen und die Identifizierung ökologisch nachhaltiger Investitionen durch eine klare Kennzeichnung zu erleichtern. In seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2020 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, einen Gesetzgebungsvorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen vorzulegen. In seinen Entschließungen vom 29. Mai 2018 zu einem nachhaltigen Finanzwesen (4) und vom 13. November 2020 zu dem Thema „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa — Finanzierung des Grünen Deals“ (5) betonte das Europäische Parlament die Notwendigkeit eines europäischen Standards für grüne Anleihen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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